Finanzielle Sicherheit im Alter
Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus und durch die Inflation wird Dein Geld im Alter immer weniger wert. Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung sicherst Du Dir mehr: Du investierst in Fonds oder ETFs und nutzt die Chancen der Kapitalmärkte.
So wächst Dein Vermögen und Du bekommst später entweder eine Einmalzahlung oder eine lebenslange Rente.
Deine Vorteile:
Infografik
Optimale Absichsicherung für Dich
Eines unserer Ziele ist es, Dich in allen Lebenslagen und Themen, die Dir wichtig sind, optimal abzusichern.
Gemeinsam mit unseren Partnern finden wir für Dich die passende Lösung. Buche jetzt Deinen Beratungstermin.
Fonds-Rente
Fondsgebundene Rentenversicherungen verbinden Renditechancen mit lebenslanger Sicherheit. Ideal, wenn Du langfristig denkst und mehr aus Deinem Geld machen willst.
Entscheidest Du Dich für eine einmalige Auszahlung, ist die fondsgebundene Rentenversicherung genau das richtige für Dich! Denn durch das Halbeinkünfteverfahren, auch 12/62 Regelung genannt, werden Dir aus steuerlich Sicht einige Vorteile geboten. Dadurch werden nur 50 Prozent der Erträge mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, die anderen 50 Prozent sind steuerfrei. Ist das Dein Wunsch, musst Du mindestens 62 Jahre alt sein (60 Jahre bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden) und Dein Vertrag muss mindestens seit 12 Jahren durchgängig laufen. Eine Beratung hilft Dir, das passende Modell für Deine Ziele zu finden.
ETFs sind günstige Fonds, die einen Index wie den DAX nachbilden. So kannst Du breit gestreut in Aktien investieren – einfach und flexibel.
Einfach erklärt:
Ein Fonds sammelt Geld von vielen Anlegern – also auch von Dir – und legt es in verschiedene Anlagen an, zum Beispiel in Aktien oder Anleihen. So wird das Risiko breit gestreut.
Ein Profi (das Fondsmanagement) kümmert sich darum, das Geld sinnvoll zu investieren. Du kaufst Anteile am Fonds und bist damit direkt beteiligt. Dein Geld ist extra geschützt (Sondervermögen) und bleibt sicher, selbst wenn die Fondsgesellschaft pleitegeht. Aber: Schwankungen an der Börse kann es trotzdem geben.
Anders als bei der Fondsgebundene Riester-Rente oder Rürup Rente, kannst Du die Beiträge für die Fondsgebundene Rentenversicherung steuerlich nicht geltend machen.
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