Sicherheit für alle Hundebesitzer

Unsere Hundehaftpflicht

Mit einer Versicherungssumme von bis zu 50 Millionen Euro sichern wir Dich gegen Schäden ab, die dein Hund verursachen könnte. Und nicht nur Du. Auch wenn ein guter Freund oder Dein Nachbar Deinen Vierbeiner zur Gassi-Runde mitnimmt, bist Du auf der sicheren Seite. Und das ohne Leinen- und Maulkorbzwang.

Weitere Leistungen unserer Hundehaftpflicht sind unter anderem:

Du bist bei Mietsachschäden am Gebäude bis 50 Mio. € abgesichert – auch gemietete Einrichtung ist mit drin.

Unsere Hundhaftpflicht schützt Dich und Deinen Vierbeiner auch im Ausland: In Europa sogar unbegrenzt, weltweit bis zu 5 Jahre.

Dein Schutz gilt auch bei Events und Training im Hundeverein.

Hundehaftpflicht mit bessergrün

Nachhaltige Mehrleistungen

Dir liegt Nachhaltigkeit am Herzen? Dann bist Du bei uns richtig! Mit den bessergrün Tarifen der NV bekommst du zu den Leistungen der Hundehaftpflicht noch weitere nachhaltige Leistungen:

Wir übernehmen bis zu 50 % der Mehrkosten für Reparatur oder Ersatz über nachhaltige Anbieter.

Das sind Schäden, die Dein Hund an landwirtschaftlich genutzten Flächen, Gärten, Feldern, Wäldern oder Weiden verursachen kann.

Du musst ins Krankenhaus und kannst Dich nicht selbst um Deinen Hund kümmern? Kein Problem – wir übernehmen bis zu 500 € für die Unterbringung in einer Tierpension.

bessergrün

Unterstütze ökologische Projekte

Mit jedem bessergrün-Vertrag unterstützt Du ökologische Projekte in Deutschland – zum Beispiel Baumpflanzungen nach Sturmschäden oder das Bergen von Geisternetzen aus der Nordsee.

NV Hundehaftpflicht

Fragen und Antworten

Für bestimmte Hunderassen können wir leider keinen Versicherungsschutz anbieten.
Dazu zählen Rottweiler und sogenannte Kampfhunde – also Hunde, die als besonders gefährlich gelten.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • American Staffordshire Terrier
  • American Bulldog
  • Bandog
  • Bordeaux Dogge
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Pitbull Terrier / American Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Auch Mischlinge oder Kreuzungen dieser Rassen sind bei uns nicht versicherbar.

In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nicht zwingend vorgeschrieben. In Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist sie jedoch für alle Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben. In Brandenburg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg gilt die Versicherungspflicht nur für gefährliche Hunde. In Bayern können die Behörden von Dir als Hundehalter einen Nachweis über den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung verlangen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesetzliche Pflicht.

Trotzdem empfehlen wir jedem Hundebesitzer, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Auch wenn Dein Hund ruhig und freundlich ist, kann es immer zu unerwarteten Situationen kommen, in denen Dein Hund Schaden anrichtet. In solchen Fällen schützt Dich die Versicherung vor den finanziellen Folgen.

Für Schäden, die Dein Hund einer dritten Person zufügt, haftest Du als Hundehalter lebenslang und ohne Begrenzung. Deshalb solltest Du bei der Auswahl Deiner Hundehaftpflichtversicherung nicht an der Versicherungssumme sparen.

Wir empfehlen, eine Versicherungssumme von mindestens 15 Mio. € zu wählen, um im Ernstfall bestens abgesichert zu sein.

Ja! Die Hundehaftpflicht lässt sich in der Einkommensteuer als „(sonstige) Vorsorgeaufwendungen“ von der Steuer absetzen.

Nicht fündig geworden? Hier findest Du eine Sammlung weiterer Fragen & Antworten.

Volker Eckhoff
Versicherungskaufmann
Direktvertrieb
Tel. 04974 93 93 - 600
sicherdirekt@nv-online.de

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