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Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine moderne Alternative zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung – und deutlich günstiger. Der Unterschied: Es wird nicht geprüft, ob Du noch arbeiten kannst, sondern ob Du bestimmte körperliche Fähigkeiten verloren hast, wie z. B. Sehen, Sprechen, Gehen oder Greifen.

Wenn dies laut Deinem Arzt mindestens 12 Monate nicht möglich ist, bekommst Du eine monatliche Rente. Diese wird im Vorfeld mit Dir vereinbart und bewegt sich im Rahmen zwischen 60% und 70% vom monatlichen Bruttoeinkommen.

Wichtig zu wissen: Psychische Erkrankungen sind zunächst oft nicht mitversichert, können jedoch noch zusätzlich vereinbart werden. Daher ist die Grundfähigkeitsversicherung eine sehr gute Alternative, wenn Dir die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist.

Dein Kind ist das Wertvollste in Deinem Leben. Mit der Grundfähigkeitsversicherung sicherst Du seine Zukunft – und das schon ab einem Alter 6 Jahren.

Später kann der Schutz in eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden – dank Wechseloption.

Mehr Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung findest Du hier

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Grundfähigkeitsversicherung

Fragen und Antworten

Der große Unterschied: Die BU zahlt, wenn Du zu mindestens 50 % berufsunfähig bist und dieser Zustand mindestens länger als 6 Monate andauert. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet, wenn Du bestimmte Fähigkeiten wie Sehen, Gehen oder Greifen verlierst – egal, ob Du noch arbeiten kannst oder nicht.

Eine Grundfähigkeitsversicherung kann für Dich sinnvoll sein, wenn Du bei der Arbeit auf körperliche Fähigkeiten angewiesen bist. Besonders für folgende Berufe und Tätigkeitsbereiche bietet sie eine wichtige finanzielle Absicherung, falls etwas passiert:
 

  • handwerklich oder körperlich Tätige
  • im Gesundheitswesen und in der Pflege
  • Kraftfahrt- und Transport-Berufe

Die Grundfähigkeitsversicherung ersetzt keine echte Berufsunfähigkeitsversicherung, da z. B. psychische Erkrankungen meist nicht abgedeckt sind.

Trotzdem ist sie eine gute und bezahlbare Alternative, besonders für alle, die sich den klassischen BU-Schutz (noch) nicht leisten können.

Ja, Du kannst die Beiträge Deiner Grundfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen. Sie gelten als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen.

Volker Eckhoff
Versicherungskaufmann
Leitung „NV SicherDirekt“
Tel. 04974 93 93 - 600
sicherdirekt@nv-online.de

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